Das merke ich mir! · Theorie Lektion 2
Rechtliche Rahmenbedingungen Fahrerlaubnis · Zulassung · Untersuchungen · Versicherung
1 Fahrerlaubnis & Führerschein
- Fahrerlaubnis = die behördliche Genehmigung zum Führen eines Kraftfahrzeuges, eingeteilt in verschiedene Klassen.
- Führerschein = der amtliche Nachweis der Fahrerlaubnis – er ist mitzuführen und den zuständigen Personen vorzulegen.
- Die Fahrerlaubnis der Klassen A, B, L und T ist lebenslang gültig . Die C- und D-Klassen sind auf 5 Jahre befristet (Befristung bei C1/C1E erst ab dem 50. Lebensjahr).
- Das Dokument Führerschein ist seit dem 19.01.2013 jeweils 15 Jahre gültig und wird dann nur verwaltungsmäßig erneuert – ohne neue Prüfung!
- Auflagen und Beschränkungen werden durch Schlüsselzahlen im Führerschein vermerkt (z. B. 01 = Sehhilfe, 196 = Fahren von 125ern mit Klasse B).
⚠ Umtauschpflicht alter Führerscheine
Umtausch läuft gestaffelt : Papierführerscheine – Fristen abgelaufen, zügig tauschen! Kartenführerscheine (1999–01/2013) – je nach Ausstellungsjahr bis spätestens 19.01.2033 ! 2 Zulassung & Kennzeichen
- Für die Zulassung benötige ich: Zulassungsbescheinigung Teil I und II , Nachweis der Hauptuntersuchung, Versicherungsnachweis (eVB-Nummer) , Personalausweis und das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer.
- Die Zulassung ist auch online möglich ( i-Kfz ) – An-, Um- und Abmeldung digital von zu Hause.
- Zulässige Gesamtmasse, Leermasse, Anhängelast, Motordaten, Abmaße usw. finde ich in der Zulassungsbescheinigung Teil I (bei älteren Fahrzeugen: Fahrzeugschein).
- Ein Umzug ist der Zulassungsbehörde zu melden – das Kennzeichen kann bundesweit mitgenommen werden!
3 Fahrzeuguntersuchungen & Intervalle
- Hauptuntersuchung (HU): beim Pkw alle 2 Jahre , bei Neufahrzeugen erstmals nach 3 Jahren.
- Die HU-Plakette klebt auf dem hinteren Kennzeichen: Die Farbe gibt das Jahr an, die Zahl, die oben steht, den Monat!
- Abnehmen dürfen die HU: TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ oder andere zugelassene Organisationen.
- Technische Veränderungen am Fahrzeug können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen – und damit auch den Versicherungsschutz gefährden!
4 Versicherung & Verlust des Versicherungsschutzes
- Haftpflicht ist Pflichtversicherung – sie deckt die Schäden des Unfallgegners ab und ist in Verschuldenshaftung und Gefährdungshaftung aufgeteilt.
- Teilkasko (freiwillig) deckt Unwetter-, Glas-, Feuer- und Wildschäden sowie Diebstahl ab.
- Vollkasko (freiwillig) beinhaltet die Teilkasko und deckt zusätzlich eigene Schäden und Vandalismus ab.
★ Merke
Fahren ohne Fahrerlaubnis , unter Alkohol- oder Drogeneinfluss , bei illegalen Autorennen oder Versicherungsbetrug: Der Versicherungsschutz kann erlöschen – die Versicherung holt sich die Kosten von mir zurück!Teste dich selbst
Erst überlegen, dann antippen!
Was ist der Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein ?
Die Fahrerlaubnis ist die behördliche Genehmigung zum Führen eines Kraftfahrzeuges. Der Führerschein ist nur der amtliche Nachweis darüber – das Dokument.
Was verrät mir die HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen?
Die Farbe steht für das Jahr, die Zahl, die oben steht, für den Monat der nächsten Hauptuntersuchung.
Welche Kfz-Versicherung ist Pflicht – und was deckt sie ab?
Die Haftpflichtversicherung . Sie deckt die Schäden des Unfallgegners ab – nicht die eigenen! Dafür bräuchte man eine Vollkasko.