Lektion 7

Das merke ich mir! – Lektion 7: Geschwindigkeit & Abstand | Fahrschule Körling
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Das merke ich mir! · Theorie Lektion 7

Geschwindigkeit & Abstand Wahl der Geschwindigkeit · Geschwindigkeitsarten · Abstand · Anhalteweg

1 Wahl der Geschwindigkeit
  • 7 Faktoren bestimmen meine Geschwindigkeit: Straße · Verkehr · Sicht · Wetter · Fähigkeiten · Fahrzeug · Beladung/Anhänger .
  • Grundsatz laut Gesetz: „Man darf immer nur so schnell fahren, dass man sein Fahrzeug ständig beherrschen kann!“
  • Fahren auf Sicht: jederzeit in der überschaubaren Strecke anhalten können – auf engen Straßen in der halben ! Bei Dunkelheit: in der Reichweite des Abblendlichts (gilt nicht auf Autobahnen).
★ Das bedeutet
Vor Bergkuppen , vor nicht einsehbaren Kurven , nachts auf unbeleuchteten Straßen , bei starkem Nebel, Schneefall oder Starkregen muss ich meine Geschwindigkeit entsprechend anpassen!
2 Geschwindigkeitsarten
  • Tastgeschwindigkeit (1–3 km/h): z. B. bei schlechter Einsicht in den Kreuzungsbereich oder den fließenden Verkehr.
  • Schrittgeschwindigkeit (4–8 km/h): z. B. in verkehrsberuhigten Bereichen (Spielstraßen), in Fußgängerzonen usw.
  • Mäßige Geschwindigkeit: situationsbedingtes, sofortiges Anhalten muss gewährleistet sein – z. B. an Bahnübergängen, an Zebrastreifen.
  • Sichtgeschwindigkeit: siehe oben – Fahren auf Sicht.
  • Zulässige Höchstgeschwindigkeit: vom Gesetzgeber bei optimalen Bedingungen durch Verkehrszeichen erlaubte Geschwindigkeit.
  • Mindestgeschwindigkeit (rundes blaues Schild): muss bei optimalen Bedingungen gefahren werden – wer sie nicht schafft, darf hier nicht fahren !
  • Richtgeschwindigkeit (rechteckiges blaues Schild): ein Rat vom Gesetzgeber, also eine „Kann-Vorgabe“ – z. B. 130 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen.
  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH): gibt der Hersteller an, steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).
3 Abstand
→ Nach vorne
innerorts (igO) mind. 15 m ≈ 3 Pkw-Längen
„1-Sekunden-Regel“
außerorts (agO) halber Tacho in Metern
„2-Sekunden-Regel“
↔ Zur Seite
zu geparkten Fahrzeugen, Müllcontainern, …1,0 m
zu Radfahrern/Fußgängern innerorts1,5 m
zu Radfahrern außerorts2,0 m
4 Anhalteweg
  • Der Anhalteweg ergibt sich aus der Summe von Reaktionsweg und Bremsweg .
Reaktionsweg
(V : 10) × 3
bei 50 km/h → 15 m
bei 100 km/h → 30 m
Bremsweg
(V : 10) × (V : 10)
bei 50 km/h → 25 m
bei 100 km/h → 100 m
Anhalteweg
Reaktion + Bremsweg
bei 50 km/h → 40 m
bei 100 km/h → 130 m
Gefahrbremsung
(V : 10) × (V : 10) : 2
schlagartige Bremsung
bis zum Stillstand
★ Merke
Doppelte Geschwindigkeit = doppelter Reaktionsweg , aber vierfacher Bremsweg !
⚠ Achtung: Gefahrbremsung
Bei einer Gefahrbremsung halbiert sich nur der Bremsweg – der Reaktionsweg bleibt gleich !

Teste dich selbst

Erst überlegen, dann antippen!

Wie lang ist der Anhalteweg bei 50 km/h ?

Reaktionsweg (5 × 3 = 15 m ) + Bremsweg (5 × 5 = 25 m ) = 40 Meter !

Wie viel Abstand halte ich außerorts zum Vordermann?

Halber Tacho in Metern – bei 100 km/h also 50 m. Als Kontrolle gilt die 2-Sekunden-Regel .

Wie viel Seitenabstand brauche ich beim Überholen von Radfahrern?

Innerorts mind. 1,5 m, außerorts mind. 2,0 m – zu geparkten Fahrzeugen mind. 1,0 m.
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Stand: Juli 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die aktuellen gesetzlichen Regelungen.