Lektion 14

Das merke ich mir! – Lektion 14: Technik 2 | Fahrschule Körling
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Das merke ich mir! · Theorie Lektion 14

Technik 2 Anhängerbetrieb · Fahren mit Anhänger · Personenbeförderung · Ladung

1 Anhängerbetrieb – Fahrerlaubnisklassen
B Anhänger bis 750 kg zG – oder über 750 kg, wenn die Fahrzeugkombination nicht über 3.500 kg liegt!
B96 Klasse B mit Schlüsselzahl 96 : Fahrzeugkombination zwischen 3.500 und 4.250 kgnur Schulung, keine Prüfung!
BE Anhänger bis 3.500 kg zG (Kombination bis 7.000 kg ) – nur praktische Prüfung, Sonderfahrten: 3 Überland, 1 Autobahn, 1 Nachtfahrt.
⚠ Achtung
Die Gefahr, in den Bereich „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ (Straftat!) zu kommen, ist sehr groß!
2 Technische Begriffe
  • Zulässige Gesamtmasse (zG): höchstmögliches Gewicht des Fahrzeuges – vom Hersteller angegeben, steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).
  • Leermasse: Fahrzeuggewicht ohne Ladung – steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
  • Höchstmögliche Zuladung: ergibt sich aus der Differenz von zulässiger Gesamtmasse und Leermasse.
  • Anhängelast: tatsächlich vom Zugfahrzeug gezogene Last = Leermasse Anhänger + Ladung .
  • Zulässige Anhängelast: höchstmögliche Anhängelast bei ungebremsten und gebremsten Anhängern – steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
  • Stützlast = die Last (Gewicht), die bei angehängtem, beladenem Anhänger auf den Kugelkopf am Zugfahrzeug drückt!
Ungebremster Anhänger (Grundregel)
(Leermasse Zugfahrzeug + 75 kg) : 2
Gebremster Anhänger (Grundregel)
max. Anhängelast ≤ zG des Zugfahrzeugs
Stützlast
4 % der tatsächlichen Anhängelast – mind. 25 kg
kann durch Anordnung der Ladung im Anhänger verändert werden!
3 Fahren mit Anhänger
  • Geschwindigkeit max. 80 km/h erlaubt – auch auf Autobahnen! (Ausnahme unter bestimmten Voraussetzungen: 100 km/h .)
  • Verändertes Kurvenverhalten und veränderte Fahreigenschaften bedenken!
  • Vor Steigungen und Gefällen rechtzeitig runterschalten – der Anhänger schiebt im Gefälle und bremst in Steigungen extrem!
  • Rückwärtsfahren mit Anhänger immer nur mit Einweiser/Sicherungsposten !
4 Personenbeförderung mit Klasse B
  • 8 Personen + Fahrer – sogenannte Kleinbusse (Neun-Sitzer) dürfen gefahren werden! Für alle Personen müssen immer entsprechende Sitze mit Sicherheitsgurt und Kopfstütze vorhanden sein!
  • Kinder bis zum 12. Lebensjahr und unter 1,50 m Körpergröße nur in geeigneten und genehmigten Rückhalteeinrichtungen (Kindersitzen) !
  • Keine Personenbeförderung in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen!
  • Keine Personenbeförderung auf Ladeflächen/Laderäumen !
5 Ladung
  • Der Fahrer ist für die Sicherung der Ladung verantwortlich! Sie darf nicht verrutschen, nicht herunterfallen und keinen vermeidbaren Lärm verursachen!
  • Bei der Beladung müssen die zulässige Gesamtmasse , die zulässigen Achslasten und im Anhängerbetrieb auch die Stützlast beachtet werden!
  • Ladung auf dem Dach (Dachboxen/Fahrradträger): Die zugelassene höchstmögliche Dachlast steht nur in der Bedienungsanleitung – nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1!
  • Ladung, die nach hinten übersteht, muss ab 1,00 m mit einer 30 × 30 cm großen Fahne/Stofftuch oder einem Zylinder/Eimer mit 30 cm Durchmesser kenntlich gemacht werden – bei Dunkelheit zusätzlich mit einem roten Rücklicht !
  • Nach vorne darf Ladung nicht überstehen – erst ab einer Höhe von 2,50 m darf sie 50 cm (0,5 m) überstehen!
Die wichtigsten Maße zum Merken
Ladung nach hinten kennzeichnen ab1,00 m
Ladung nach vorne (erst ab 2,50 m Höhe)max. 0,50 m
max. zulässige Fahrzeughöhe4,00 m
max. zulässige Fahrzeugbreite2,55 m

Teste dich selbst

Erst überlegen, dann antippen!

Welchen Anhänger darf ich mit Klasse B ziehen?

Bis 750 kg zG immer – oder schwerer, wenn die Fahrzeugkombination nicht über 3.500 kg liegt. Darüber: B96 (bis 4.250 kg, nur Schulung) oder BE (Anhänger bis 3.500 kg).

Wie hoch muss die Stützlast sein?

4 % der tatsächlichen Anhängelast, mindestens 25 kg – veränderbar durch die Anordnung der Ladung im Anhänger.

Meine Ladung ragt 1,20 m nach hinten hinaus. Was muss ich tun?

Ab 1,00 m Überstand kennzeichnen: 30 × 30 cm Fahne , Stofftuch oder 30-cm-Zylinder – bei Dunkelheit zusätzlich ein rotes Rücklicht !
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Stand: Juli 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die aktuellen gesetzlichen Regelungen.