Lektion 4

Das merke ich mir! – Lektion 4: Straßenverkehrssysteme und deren Nutzung | Fahrschule Körling
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Das merke ich mir! · Theorie Lektion 4

Straßenverkehrssysteme und deren Nutzung Straßenbenutzung · Markierungen · Autobahn

1 Straßenbenutzung
  • Zur Straße gehört alles: Gehweg, Radweg, Reitweg, Seitenstreifen, Parkstreifen, Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen, Bussonderfahrstreifen und die Fahrbahn , die in Fahrstreifen unterteilt ist (die Autobahn hat zwei Fahrbahnen – für jede Fahrtrichtung eine).
  • Kraftfahrzeuge haben die Fahrbahn zu benutzen. Sonderwege sind bestimmten Verkehrsarten vorbehalten.
  • Rechtsfahrgebot – auch im Fahrstreifen, wenn möglich. Ausnahmen: bei großer Verkehrsdichte, auf Fahrstreifen mit Pfeilmarkierungen, im Bereich von Lichtzeichenanlagen, beim Linksabbiegen.
  • Extrem langsame Fahrzeuge ( unter 25 km/h ) sollen außerhalb geschlossener Ortschaften den Seitenstreifen benutzen.
  • Innerhalb geschlossener Ortschaften haben Fahrzeuge bis 3,5 t zGm freie Fahrstreifenwahl.
2 Markierungen
  • Markierungen auf der Fahrbahn sind auch Verkehrszeichen !
  • Leitlinien (gestrichelt) und Fahrstreifenbegrenzungen (durchgezogen) teilen die Fahrbahn in Fahrstreifen auf.
  • Leitlinien dürfen überfahren werden, wenn niemand gefährdet wird. Fahrstreifenbegrenzungen und Sperrflächen dürfen nicht überfahren werden!
  • Beim Parken auf der Fahrbahn müssen zwischen Fahrstreifenbegrenzung und parkendem Auto mind. 3 m Platz bleiben.
  • Bei zwei Markierungen in der Mitte (Leitlinie + Fahrstreifenbegrenzung) gilt für mich immer die, die auf meiner Seite ist ! Einseitige Fahrstreifenbegrenzung ist an Kuppen und in Kurven sinnvoll.
  • Die Fahrbahnbegrenzung ist die dicke durchgezogene Linie rechts am Rand – ist rechts davon ein Seitenstreifen vorhanden, darf nicht auf der Fahrbahn gehalten oder geparkt werden.
3 Auffahren auf Autobahnen
  • Blaue Verkehrsschilder zeigen den Weg zu den Auffahrten – nur an diesen gekennzeichneten Auffahrten darf auf die Autobahn eingefahren werden.
  • Einfädelungsstreifen sinnvoll nutzen: zur Beschleunigung auf mind. 80 km/h und zur Beobachtung des fließenden Verkehrs (der Vorfahrt hat !). Auf dem Einfädelungsstreifen darf rechts überholt werden!
⚠ Wer darf überhaupt auf die Autobahn?
Nur Kfz mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) über 60 km/h – mit max. 4 m Höhe und max. 2,55 m Breite .
4 Verhalten auf Autobahnen
  • Für Kfz bis 3,5 t zGm gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h .
  • Verkehrsbeobachtung über die Spiegel mit schnellen und häufigen Blicken – große Geschwindigkeitsdifferenzen beachten!
  • Wenden und Rückwärtsfahren sind auf Autobahnen verboten ! Halten und Parken nur auf gekennzeichneten Parkflächen.
  • Am Stauende haben die letzten Fahrzeuge den Warnblinker an!
★ Merke: Rettungsgasse
Bei Stau Rettungsgasse bilden – zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen – und ausreichend Abstand zum Vordermann halten!
5 Verlassen der Autobahn
  • Ab dem Vorankündigungszeichen im rechten Fahrstreifen einfinden und nicht mehr überholen !
1
Ab 300-m-Bake: Innenspiegel – Außenspiegel – Blinker
2
Ab 100-m-Bake: Innenspiegel – Außenspiegel – Schulterblick
3
Fahrstreifenwechsel in den Ausfädelungsstreifen
4
Erst jetzt die Geschwindigkeit im Ausfädelungsstreifen verringern – bis auf 50–60 km/h
  • Auf dem Ausfädelungsstreifen darf nur dann rechts überholt werden, wenn der fließende Verkehr auf der Autobahn stockt .
  • Daran denken: Nach der Abfahrt habe ich Vorfahrt zu gewähren !
  • Außerdem muss ich mich schnell wieder an Gegenverkehr und die langsamere Geschwindigkeit gewöhnen.

Teste dich selbst

Erst überlegen, dann antippen!

Welche Fahrzeuge dürfen auf die Autobahn ?

Nur Kfz mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h – max. 4 m hoch und max. 2,55 m breit.

Wie läuft das Verlassen der Autobahn richtig ab?

Ab 300-m-Bake: Spiegel + Blinker · ab 100-m-Bake: Spiegel + Schulterblick · dann Wechsel in den Ausfädelungsstreifen · erst dort auf 50–60 km/h abbremsen.

Welche Linien darf ich überfahren – welche nicht?

Leitlinien (gestrichelt): ja, wenn niemand gefährdet wird. Fahrstreifenbegrenzungen (durchgezogen) und Sperrflächen : niemals!
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Stand: Juli 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die aktuellen gesetzlichen Regelungen.