Das merke ich mir! · Theorie Lektion 7
Geschwindigkeit & Abstand Wahl der Geschwindigkeit · Geschwindigkeitsarten · Abstand · Anhalteweg
1 Wahl der Geschwindigkeit
- 7 Faktoren bestimmen meine Geschwindigkeit: Straße · Verkehr · Sicht · Wetter · Fähigkeiten · Fahrzeug · Beladung/Anhänger .
- Grundsatz laut Gesetz: „Man darf immer nur so schnell fahren, dass man sein Fahrzeug ständig beherrschen kann!“
- Fahren auf Sicht: jederzeit in der überschaubaren Strecke anhalten können – auf engen Straßen in der halben ! Bei Dunkelheit: in der Reichweite des Abblendlichts (gilt nicht auf Autobahnen).
★ Das bedeutet
Vor Bergkuppen , vor nicht einsehbaren Kurven , nachts auf unbeleuchteten Straßen , bei starkem Nebel, Schneefall oder Starkregen muss ich meine Geschwindigkeit entsprechend anpassen! 2 Geschwindigkeitsarten
- Tastgeschwindigkeit (1–3 km/h): z. B. bei schlechter Einsicht in den Kreuzungsbereich oder den fließenden Verkehr.
- Schrittgeschwindigkeit (4–8 km/h): z. B. in verkehrsberuhigten Bereichen (Spielstraßen), in Fußgängerzonen usw.
- Mäßige Geschwindigkeit: situationsbedingtes, sofortiges Anhalten muss gewährleistet sein – z. B. an Bahnübergängen, an Zebrastreifen.
- Sichtgeschwindigkeit: siehe oben – Fahren auf Sicht.
- Zulässige Höchstgeschwindigkeit: vom Gesetzgeber bei optimalen Bedingungen durch Verkehrszeichen erlaubte Geschwindigkeit.
- Mindestgeschwindigkeit (rundes blaues Schild): muss bei optimalen Bedingungen gefahren werden – wer sie nicht schafft, darf hier nicht fahren !
- Richtgeschwindigkeit (rechteckiges blaues Schild): ein Rat vom Gesetzgeber, also eine „Kann-Vorgabe“ – z. B. 130 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen.
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH): gibt der Hersteller an, steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).
3 Abstand
→ Nach vorne
| innerorts (igO) | mind. 15 m ≈ 3 Pkw-Längen „1-Sekunden-Regel“ |
| außerorts (agO) | halber Tacho in Metern „2-Sekunden-Regel“ |
↔ Zur Seite
| zu geparkten Fahrzeugen, Müllcontainern, … | 1,0 m |
| zu Radfahrern/Fußgängern innerorts | 1,5 m |
| zu Radfahrern außerorts | 2,0 m |
4 Anhalteweg
- Der Anhalteweg ergibt sich aus der Summe von Reaktionsweg und Bremsweg .
Reaktionsweg
(V : 10) × 3
bei 50 km/h → 15 m
bei 100 km/h → 30 m
bei 100 km/h → 30 m
Bremsweg
(V : 10) × (V : 10)
bei 50 km/h → 25 m
bei 100 km/h → 100 m
bei 100 km/h → 100 m
Anhalteweg
Reaktion + Bremsweg
bei 50 km/h → 40 m
bei 100 km/h → 130 m
bei 100 km/h → 130 m
Gefahrbremsung
(V : 10) × (V : 10) : 2
schlagartige Bremsung
bis zum Stillstand
bis zum Stillstand
★ Merke
Doppelte Geschwindigkeit = doppelter Reaktionsweg , aber vierfacher Bremsweg !⚠ Achtung: Gefahrbremsung
Bei einer Gefahrbremsung halbiert sich nur der Bremsweg – der Reaktionsweg bleibt gleich !Teste dich selbst
Erst überlegen, dann antippen!
Wie lang ist der Anhalteweg bei 50 km/h ?
Reaktionsweg (5 × 3 = 15 m ) + Bremsweg (5 × 5 = 25 m ) = 40 Meter !
Wie viel Abstand halte ich außerorts zum Vordermann?
Halber Tacho in Metern – bei 100 km/h also 50 m. Als Kontrolle gilt die 2-Sekunden-Regel .
Wie viel Seitenabstand brauche ich beim Überholen von Radfahrern?
Innerorts mind. 1,5 m, außerorts mind. 2,0 m – zu geparkten Fahrzeugen mind. 1,0 m.