Lebenslanges Lernen Junge Fahrer · Probezeit · BF17 · Punkte in Flensburg · Seminare
Fahranfänger sind eine kleine Gruppe im Straßenverkehr – in den Unfallstatistiken stehen sie trotzdem weit oben. Das hat Gründe, und die meisten kann man selbst beeinflussen.
- Geringe bis gar keine Fahr-Erfahrung – zum Beispiel Fahren bei Schnee, in der Nacht, bei Übermüdung, bei Aquaplaning oder mit vollem Auto.
- Zu hohe Risikobereitschaft und Imponiergehabe vor Freunden.
- Gesetze und Regelungen werden in Frage gestellt.
- Die eigenen Emotionen sind noch nicht im Griff.
- Ablenkung durch Handy, Musik und Mitfahrer – dazu Gruppendruck im vollen Auto.
- Müdigkeit wirkt wie Alkohol – nur merke ich es nicht. Wer lange wach ist, fährt nicht.
- 2 Jahre, einmalig , beim erstmaligen Erwerb der Klassen A1, A2, A oder B.
- Verstöße sind eingeteilt in Kategorie A (schwerwiegend) und Kategorie B (weniger schwerwiegend).
- Eine Auffälligkeit liegt vor bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen . Dieser Maßstab gilt auf jeder Stufe – nicht jede Kleinigkeit führt zur nächsten Stufe.
- Aufbauseminar (ASF) wird angeordnet und die Probezeit wird um 2 auf insgesamt 4 Jahre verlängert. Wer nicht innerhalb der gesetzten Frist teilnimmt, verliert die Fahrerlaubnis.
- Schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung zu besuchen – eine Empfehlung, keine Pflicht.
- Entziehung der Fahrerlaubnis. Eine neue gibt es frühestens nach 3 Monaten , die Bedingungen werden individuell festgelegt.
- Fahren nur in Begleitung einer namentlich angegebenen, eingetragenen Begleitperson – und nur im Inland und in Österreich .
- Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, mindestens 5 Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und darf höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister haben.
- Sie muss sich während der Fahrt jederzeit ausweisen können.
- Sie darf nicht unter der Wirkung berauschender Mittel stehen.
Merksatz: Fahrer 0,0 – Begleiter 0,5.
| Verstoß gegen die Auflage | 70 € · 1 Punkt |
| Dazu | Widerruf der Prüfungsbescheinigung |
- Absolutes Alkoholverbot – 0,0 Promille – für Fahranfänger in der Probezeit sowie für alle jungen Fahrer bis zum vollendeten 21. Lebensjahr .
- Wer beides ist, ist doppelt betroffen: Die Probezeit endet nach 2 bzw. 4 Jahren, die Altersgrenze erst mit dem 21. Geburtstag .
- Bei Verstoß: Bußgeld, Eintragung ins Fahreignungsregister und die Anordnung eines Aufbauseminars .
- Bei Auffälligkeiten mit Alkohol oder Drogen wird ein besonderes Aufbauseminar angeordnet: ein Vorgespräch und 3 Sitzungen à 180 Minuten bei zugelassenen Verkehrspsychologen.
| 0,0-Grenze verletzt (Probezeit / unter 21) | 250 € · 1 Punkt · Aufbauseminar |
| Ab 0,5 ‰ – 1. Verstoß | 500 € · 2 Punkte · 1 Mon. Fahrverbot |
| Ab 0,5 ‰ – 2. Verstoß | 1.000 € · 2 Punkte · 3 Mon. Fahrverbot |
| Ab 0,5 ‰ – 3. Verstoß | 1.500 € · 2 Punkte · 3 Mon. Fahrverbot |
Das Fahreignungsregister ist ein Bewertungssystem für meine Fahreignung – bewertet wird von 1 bis 8 Punkten.
- 1 – 3 Punkte: Vormerkung – der Eintrag wird registriert, mehr passiert noch nicht.
- 4 – 5 Punkte: Ermahnung, mit Hinweis auf das freiwillige Fahreignungsseminar.
- 6 – 7 Punkte: Verwarnung – ein Punkteabbau ist hier nicht mehr möglich.
- 8 Punkte: Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperre von mindestens 6 Monaten , Neuerteilung in der Regel nur nach einer MPU .
| 1 Punkt – schwerwiegende Ordnungswidrigkeit, z. B. Geschwindigkeit, Handy am Ohr, falsche Bereifung | 2,5 Jahre |
| 2 Punkte – Straftat mit Fahrverbot oder schwere Owi mit Fahrverbot, z. B. 0,5 ‰ Alkohol, Rotlicht über eine Sekunde, zu geringer Abstand | 5 Jahre |
| 3 Punkte – Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis, z. B. fahrlässige Körperverletzung, Fahrerflucht, unterlassene Hilfeleistung | 10 Jahre |
- Jeder Eintrag wird einzeln gelöscht – nicht das ganze Konto auf einmal. Die Frist läuft ab dem Tag, an dem der Bescheid rechtskräftig ist.
- Punkte abbauen: mit einem freiwilligen Fahreignungsseminar 1 Punkt – aber nur bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten und höchstens einmal in 5 Jahren .
- Meinen Punktestand kann ich kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg abfragen, online über kba.de oder bei der Führerscheinstelle.
Bußgeld ab 60 € – bedeutende Ordnungswidrigkeit, und damit beginnt die Eintragung ins Fahreignungsregister.
| Handy am Ohr | 100 € · 1 Punkt |
| Innerorts 26–30 km/h zu schnell | 180 € · 1 Punkt |
| Rotlicht, länger als 1 Sekunde | 200 € · 2 Punkte · 1 Mon. Fahrverbot |
| 0,5 ‰ Alkohol, 1. Verstoß | 500 € · 2 Punkte · 1 Mon. Fahrverbot |
- ASF – Aufbauseminar für Fahranfänger: für Fahranfänger in der Probezeit, die auffällig geworden sind. Angeordnet. 4 Sitzungen à 135 Minuten und eine Beobachtungsfahrt , verteilt über 2 bis 4 Wochen, höchstens eine Sitzung pro Tag. Kein Punkteabbau.
- Besonderes ASF bei Auffälligkeit mit Alkohol oder Drogen: Vorgespräch und 3 Sitzungen à 180 Minuten bei zugelassenen Verkehrspsychologen. Angeordnet.
- FES – Fahreignungsseminar: für Fahrer mit Punkten. Freiwillig. Verkehrspädagogischer Teil: 2 Module à 90 Minuten. Verkehrspsychologischer Teil: 2 Sitzungen à 75 Minuten, mindestens 3 Wochen auseinander. Punkteabbau: 1 Punkt bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten.
- In den Seminaren gibt es keine Prüfung – aktive Mitarbeit wird aber vorausgesetzt.
- Seminare für auffällig gewordene Fahrer können nur einmal in fünf Jahren besucht werden.
- Wem während der Probezeit die Fahrerlaubnis entzogen wird, muss das Aufbauseminar trotzdem machen – bevor er eine neue Fahrerlaubnis bekommt.
- Nach der Prüfung lerne ich weiter. Erfahrung prägt mein Verhalten – gute wie schlechte Gewohnheiten .
- Die Gewohnheitsfalle am Bahnübergang: Der Aufwand aus der Ausbildung entfällt, es geht leichter, und es geht gut – der Zug kommt ja nicht. Genau das ist die Falle.
- Wer trotzdem vorsichtig fährt, hat vielleicht das Gefühl, nicht ganz zur Gemeinschaft der „richtigen Autofahrer“ zu gehören. Sich dieses Gefühl bewusst zu machen ist der entscheidende Schritt – dann beirren einen solche Sprüche nicht mehr.
- Ein guter Fahrer ist nicht der, der keine Fehler macht, sondern der, der sich keine schlechten Gewohnheiten ansitzt .
Fremdes Auto, fremde Technik – diese vier Fragen stelle ich mir vorher:
- Welche Assistenzfunktionen hat das Fahrzeug – und gibt es Automatisierungsfunktionen, die Fähigkeiten des Fahrers ersetzen?
- Sind es Komfort- oder Sicherheitssysteme ? Nur wer das unterscheidet, erkennt die Grenzen von Komfortsystemen.
- Gleiches System, andere Bezeichnung? Die elektronische Stabilitätskontrolle heißt bei einigen Herstellern ESP, bei anderen DSC. Umgekehrt tun ähnlich klingende Systeme ganz Unterschiedliches – Spurverlassenswarner, Spurhalteassistent und Spurführungsassistent sind nicht dasselbe.
- Wo liegen die Systemgrenzen ? Viele Systeme funktionieren nur unter bestimmten Voraussetzungen – sie versagen bei fehlenden oder verschneiten Markierungen, in Baustellen, bei starkem Regen und bei verschmutzten Sensoren.
- Mit den Jahren lassen Sehen, Hören und Reaktionsvermögen nach, und Medikamente können die Fahrtüchtigkeit beeinflussen.
- Wer lange fährt, sollte seine Gewohnheiten und Anschauungen von Zeit zu Zeit überprüfen – dabei helfen freiwillige Rückmeldefahrten und Fahrfitness-Checks.
- Fahrerfortbildung gibt es auch nach der Prüfung: Auffrischungsfahrten, Fahrsicherheitstraining und die Einweisung in ein neues Fahrzeug. Frag in deiner Fahrschule danach.
- Weitere Informationen zu Assistenzsystemen: die Homepage des Herstellers, bester-beifahrer.de und fahrzeugsystemlexikon.de.
Teste dich selbst
Erst überlegen, dann antippen!
Was gilt als Auffälligkeit in der Probezeit?
Welche Promillegrenze gilt beim BF17 für den Fahrer – und welche für die Begleitperson?
Ich bin 22 und nicht mehr in der Probezeit. Gilt für mich noch das absolute Alkoholverbot ?
Bei welchem Punktestand kommt die Ermahnung , bei welchem die Verwarnung ?
Wie viele Punkte kann ich mit einem freiwilligen Fahreignungsseminar abbauen?
Wie lange bleiben Punkte in Flensburg gespeichert?