Lektion 12

Das merke ich mir! – Lektion 12: Lebenslanges Lernen | Fahrschule Körling
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Das merke ich mir! · Theorie Lektion 12

Lebenslanges Lernen Junge Fahrer · Probezeit · BF17 · Punkte in Flensburg · Seminare

1 Junge Fahrer überproportional an Unfällen beteiligt

Fahranfänger sind eine kleine Gruppe im Straßenverkehr – in den Unfallstatistiken stehen sie trotzdem weit oben. Das hat Gründe, und die meisten kann man selbst beeinflussen.

  • Geringe bis gar keine Fahr-Erfahrung – zum Beispiel Fahren bei Schnee, in der Nacht, bei Übermüdung, bei Aquaplaning oder mit vollem Auto.
  • Zu hohe Risikobereitschaft und Imponiergehabe vor Freunden.
  • Gesetze und Regelungen werden in Frage gestellt.
  • Die eigenen Emotionen sind noch nicht im Griff.
  • Ablenkung durch Handy, Musik und Mitfahrer – dazu Gruppendruck im vollen Auto.
  • Müdigkeit wirkt wie Alkohol – nur merke ich es nicht. Wer lange wach ist, fährt nicht.
★ Merke
Der Fahrstil darf sich nicht danach richten, wie er auf die Mitfahrer wirkt. Es ist mein Führerschein – und meine Entscheidung.
2 Führerschein auf Probe
  • 2 Jahre, einmalig , beim erstmaligen Erwerb der Klassen A1, A2, A oder B.
  • Verstöße sind eingeteilt in Kategorie A (schwerwiegend) und Kategorie B (weniger schwerwiegend).
  • Eine Auffälligkeit liegt vor bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen . Dieser Maßstab gilt auf jeder Stufe – nicht jede Kleinigkeit führt zur nächsten Stufe.
  1. Aufbauseminar (ASF) wird angeordnet und die Probezeit wird um 2 auf insgesamt 4 Jahre verlängert. Wer nicht innerhalb der gesetzten Frist teilnimmt, verliert die Fahrerlaubnis.
  2. Schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung zu besuchen – eine Empfehlung, keine Pflicht.
  3. Entziehung der Fahrerlaubnis. Eine neue gibt es frühestens nach 3 Monaten , die Bedingungen werden individuell festgelegt.
⚠ Zwei Systeme gleichzeitig
Probezeit und Punktesystem laufen parallel und unabhängig voneinander . Ein einziger Verstoß kann beides auslösen: Aufbauseminar wegen der Probezeit und Punkte in Flensburg.
3 BF17 – Begleitetes Fahren ab 17
  • Fahren nur in Begleitung einer namentlich angegebenen, eingetragenen Begleitperson – und nur im Inland und in Österreich .
  • Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, mindestens 5 Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und darf höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister haben.
  • Sie muss sich während der Fahrt jederzeit ausweisen können.
  • Sie darf nicht unter der Wirkung berauschender Mittel stehen.
⚠ Das wird oft verwechselt
Für mich als Fahrer gilt 0,0 Promille. Für die Begleitperson gilt die normale Grenze von 0,5 Promille – sie ist Beifahrer, nicht Fahrer.
Merksatz: Fahrer 0,0 – Begleiter 0,5.
€ Ohne Begleitperson gefahren
Verstoß gegen die Auflage70 € · 1 Punkt
DazuWiderruf der Prüfungsbescheinigung
4 Alkoholverbot
  • Absolutes Alkoholverbot – 0,0 Promille – für Fahranfänger in der Probezeit sowie für alle jungen Fahrer bis zum vollendeten 21. Lebensjahr .
  • Wer beides ist, ist doppelt betroffen: Die Probezeit endet nach 2 bzw. 4 Jahren, die Altersgrenze erst mit dem 21. Geburtstag .
  • Bei Verstoß: Bußgeld, Eintragung ins Fahreignungsregister und die Anordnung eines Aufbauseminars .
  • Bei Auffälligkeiten mit Alkohol oder Drogen wird ein besonderes Aufbauseminar angeordnet: ein Vorgespräch und 3 Sitzungen à 180 Minuten bei zugelassenen Verkehrspsychologen.
€ Alkohol am Steuer
0,0-Grenze verletzt (Probezeit / unter 21)250 € · 1 Punkt · Aufbauseminar
Ab 0,5 ‰ – 1. Verstoß500 € · 2 Punkte · 1 Mon. Fahrverbot
Ab 0,5 ‰ – 2. Verstoß1.000 € · 2 Punkte · 3 Mon. Fahrverbot
Ab 0,5 ‰ – 3. Verstoß1.500 € · 2 Punkte · 3 Mon. Fahrverbot
★ Merke
Der Körper baut höchstens ca. 0,1 ‰ pro Stunde ab. Wer abends feiert, ist am nächsten Morgen oft noch nicht bei 0,0 – und genau das ist für Fahranfänger die Falle.
5 Punkte in Flensburg
1 – 3 Vormerkung
4 – 5 Ermahnung
6 – 7 Verwarnung
8 Führerschein weg

Das Fahreignungsregister ist ein Bewertungssystem für meine Fahreignung – bewertet wird von 1 bis 8 Punkten.

  • 1 – 3 Punkte: Vormerkung – der Eintrag wird registriert, mehr passiert noch nicht.
  • 4 – 5 Punkte: Ermahnung, mit Hinweis auf das freiwillige Fahreignungsseminar.
  • 6 – 7 Punkte: Verwarnung – ein Punkteabbau ist hier nicht mehr möglich.
  • 8 Punkte: Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperre von mindestens 6 Monaten , Neuerteilung in der Regel nur nach einer MPU .
Punkte und Löschfristen
1 Punkt – schwerwiegende Ordnungswidrigkeit, z. B. Geschwindigkeit, Handy am Ohr, falsche Bereifung2,5 Jahre
2 Punkte – Straftat mit Fahrverbot oder schwere Owi mit Fahrverbot, z. B. 0,5 ‰ Alkohol, Rotlicht über eine Sekunde, zu geringer Abstand5 Jahre
3 Punkte – Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis, z. B. fahrlässige Körperverletzung, Fahrerflucht, unterlassene Hilfeleistung10 Jahre
  • Jeder Eintrag wird einzeln gelöscht – nicht das ganze Konto auf einmal. Die Frist läuft ab dem Tag, an dem der Bescheid rechtskräftig ist.
  • Punkte abbauen: mit einem freiwilligen Fahreignungsseminar 1 Punkt – aber nur bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten und höchstens einmal in 5 Jahren .
  • Meinen Punktestand kann ich kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg abfragen, online über kba.de oder bei der Führerscheinstelle.
⚠ Verwarnung oder Bußgeld?
Verwarnungsgeld von 5 bis 55 € – geringe Ordnungswidrigkeit, kein Eintrag in Flensburg.
Bußgeld ab 60 € – bedeutende Ordnungswidrigkeit, und damit beginnt die Eintragung ins Fahreignungsregister.
€ So schnell ist der erste Punkt da
Handy am Ohr100 € · 1 Punkt
Innerorts 26–30 km/h zu schnell180 € · 1 Punkt
Rotlicht, länger als 1 Sekunde200 € · 2 Punkte · 1 Mon. Fahrverbot
0,5 ‰ Alkohol, 1. Verstoß500 € · 2 Punkte · 1 Mon. Fahrverbot
6 Seminare
  • ASF – Aufbauseminar für Fahranfänger: für Fahranfänger in der Probezeit, die auffällig geworden sind. Angeordnet. 4 Sitzungen à 135 Minuten und eine Beobachtungsfahrt , verteilt über 2 bis 4 Wochen, höchstens eine Sitzung pro Tag. Kein Punkteabbau.
  • Besonderes ASF bei Auffälligkeit mit Alkohol oder Drogen: Vorgespräch und 3 Sitzungen à 180 Minuten bei zugelassenen Verkehrspsychologen. Angeordnet.
  • FES – Fahreignungsseminar: für Fahrer mit Punkten. Freiwillig. Verkehrspädagogischer Teil: 2 Module à 90 Minuten. Verkehrspsychologischer Teil: 2 Sitzungen à 75 Minuten, mindestens 3 Wochen auseinander. Punkteabbau: 1 Punkt bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten.
  • In den Seminaren gibt es keine Prüfung – aktive Mitarbeit wird aber vorausgesetzt.
  • Seminare für auffällig gewordene Fahrer können nur einmal in fünf Jahren besucht werden.
  • Wem während der Probezeit die Fahrerlaubnis entzogen wird, muss das Aufbauseminar trotzdem machen – bevor er eine neue Fahrerlaubnis bekommt.
★ Kurz gemerkt
ASF ist für die Probezeit und wird angeordnet . FES ist für Punkte und ist freiwillig .
7 Man lernt nie aus
  • Nach der Prüfung lerne ich weiter. Erfahrung prägt mein Verhalten – gute wie schlechte Gewohnheiten .
  • Die Gewohnheitsfalle am Bahnübergang: Der Aufwand aus der Ausbildung entfällt, es geht leichter, und es geht gut – der Zug kommt ja nicht. Genau das ist die Falle.
  • Wer trotzdem vorsichtig fährt, hat vielleicht das Gefühl, nicht ganz zur Gemeinschaft der „richtigen Autofahrer“ zu gehören. Sich dieses Gefühl bewusst zu machen ist der entscheidende Schritt – dann beirren einen solche Sprüche nicht mehr.
  • Ein guter Fahrer ist nicht der, der keine Fehler macht, sondern der, der sich keine schlechten Gewohnheiten ansitzt .
★ Merke
Dass nichts passiert ist, heißt nicht, dass es gut war.

Fremdes Auto, fremde Technik – diese vier Fragen stelle ich mir vorher:

  • Welche Assistenzfunktionen hat das Fahrzeug – und gibt es Automatisierungsfunktionen, die Fähigkeiten des Fahrers ersetzen?
  • Sind es Komfort- oder Sicherheitssysteme ? Nur wer das unterscheidet, erkennt die Grenzen von Komfortsystemen.
  • Gleiches System, andere Bezeichnung? Die elektronische Stabilitätskontrolle heißt bei einigen Herstellern ESP, bei anderen DSC. Umgekehrt tun ähnlich klingende Systeme ganz Unterschiedliches – Spurverlassenswarner, Spurhalteassistent und Spurführungsassistent sind nicht dasselbe.
  • Wo liegen die Systemgrenzen ? Viele Systeme funktionieren nur unter bestimmten Voraussetzungen – sie versagen bei fehlenden oder verschneiten Markierungen, in Baustellen, bei starkem Regen und bei verschmutzten Sensoren.
⚠ Der gefährlichste Denkfehler
Sich auf ein System zu verlassen, das im fremden Auto gar nicht eingebaut ist – ich warte dann auf ein Eingreifen, das nicht kommt. Erst klären, dann fahren.
8 Ein Fahrerleben lang
  • Mit den Jahren lassen Sehen, Hören und Reaktionsvermögen nach, und Medikamente können die Fahrtüchtigkeit beeinflussen.
  • Wer lange fährt, sollte seine Gewohnheiten und Anschauungen von Zeit zu Zeit überprüfen – dabei helfen freiwillige Rückmeldefahrten und Fahrfitness-Checks.
  • Fahrerfortbildung gibt es auch nach der Prüfung: Auffrischungsfahrten, Fahrsicherheitstraining und die Einweisung in ein neues Fahrzeug. Frag in deiner Fahrschule danach.
  • Weitere Informationen zu Assistenzsystemen: die Homepage des Herstellers, bester-beifahrer.de und fahrzeugsystemlexikon.de.
★ Die Zahlen dieser Lektion
Probezeit 2 Jahre , nach der 1. Auffälligkeit 4 Jahre · Auffälligkeit = 1 A-Verstoß oder 2 B-Verstöße · BF17-Begleitperson: mindestens 30 Jahre , mindestens 5 Jahre Klasse B, höchstens 1 Punkt · Alkohol: Fahranfänger und unter 21 0,0 ‰ , Begleitperson unter 0,5 ‰ · Verwarnungsgeld 5 – 55 € , Bußgeld ab 60 € · Punkte gelöscht nach 2,5 / 5 / 10 Jahren · Maßnahmen: 1–3 Vormerkung, 4–5 Ermahnung, 6–7 Verwarnung, 8 Entziehung

Teste dich selbst

Erst überlegen, dann antippen!

Was gilt als Auffälligkeit in der Probezeit?

Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße . Beim ersten Mal folgen Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre.

Welche Promillegrenze gilt beim BF17 für den Fahrer – und welche für die Begleitperson?

Der Fahrer: 0,0 ‰ . Die Begleitperson: die normale Grenze von 0,5 ‰ – sie ist Beifahrer, nicht Fahrer. Merksatz: Fahrer 0,0 – Begleiter 0,5.

Ich bin 22 und nicht mehr in der Probezeit. Gilt für mich noch das absolute Alkoholverbot ?

Nein. Die 0,0-Grenze gilt in der Probezeit und bis zum vollendeten 21. Lebensjahr . Danach gilt die normale 0,5-Promille-Grenze – die aber schon ab 500 € und einem Monat Fahrverbot kostet.

Bei welchem Punktestand kommt die Ermahnung , bei welchem die Verwarnung ?

Ermahnung bei 4 – 5 Punkten , Verwarnung bei 6 – 7 Punkten . Bei 8 Punkten ist die Fahrerlaubnis weg.

Wie viele Punkte kann ich mit einem freiwilligen Fahreignungsseminar abbauen?

Genau 1 Punkt – und nur bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten , höchstens einmal in 5 Jahren . Ab 6 Punkten bringt es keinen Abbau mehr.

Wie lange bleiben Punkte in Flensburg gespeichert?

Je nach Schwere 2,5 Jahre (1 Punkt), 5 Jahre (2 Punkte) oder 10 Jahre (3 Punkte). Jeder Eintrag wird einzeln gelöscht.
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Stand: Juli 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die aktuellen gesetzlichen Regelungen.