Lektion 11

Das merke ich mir! – Lektion 11: Verhalten in besonderen Situationen | Fahrschule Körling
Fahrschule Körling
Das merke ich mir! · Theorie Lektion 11

Verhalten in besonderen Situationen Beleuchtung · Nachtfahrt · Wild · Tunnel · Panne · Unfall · Abschleppen

1 Beleuchtung
Abblendlicht grüne Kontrollleuchte
Fernlicht blaue Kontrollleuchte
Nebelschluss­leuchte gelbe Kontrollleuchte
  • Mit Standlicht (Begrenzungsleuchten) allein darf nicht gefahren werden – das ist Parklicht.
  • Abblendlicht ist gleich Fahrlicht. Ich benutze es zum besseren Sehen und Gesehenwerden.
  • Abblendlicht einschalten: bei Dämmerung, bei Dunkelheit, auch am Tag bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall – und bei jeder Tunneldurchfahrt , auch im hellen Tunnel.
  • Tagfahrlicht wirkt nur nach vorn – hinten bin ich unbeleuchtet! Es reicht nie im Tunnel und nie bei Sichtbehinderung.
  • Fernlicht nur, wenn niemand geblendet werden kann. Abblenden muss ich bei Gegenverkehr, bei geringem Abstand zum Vorausfahrenden, auf ausreichend beleuchteten Straßen, wenn Wild im Lichtkegel auftaucht und wenn ich vor einem Bahnübergang Wartende blenden würde.
  • Lichthupe: kurzes Lichtzeichen aus sicherem Abstand – außerhalb geschlossener Ortschaften darf ich damit ankündigen, dass ich überholen will. Längeres Aufblenden mit dichtem Auffahren ist Nötigung und damit eine Straftat.
  • Nebelscheinwerfer nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder starken Regen – dann auch am Tag. Nebelscheinwerfer blenden nicht .
  • Nebelschlussleuchte nur bei Nebel und nur, wenn die Sichtweite unter 50 m liegt. Nicht bei Regen, nicht bei Schneefall.
  • Volle Rückbank oder voller Kofferraum: Das Abblendlicht leuchtet höher und blendet wie Fernlicht – Leuchtweite nachregeln und nach dem Entladen zurückdrehen.
★ Merke
Sichtweite unter 50 m → Nebelschlussleuchte erlaubt → höchstens 50 km/h . Das ist die einzige Leuchte, die eine Geschwindigkeit vorschreibt.
€ Licht falsch benutzt
Ohne Licht bei Dunkelheit20 € · mit Unfall 35 €
Am Tag kein Abblendlicht bei Nebel, außerorts60 € · 1 Punkt
Nebelschlussleuchte ohne Nebel20 €
Nebelscheinwerfer missbräuchlich20 €
2 Nachts und bei schlechter Sicht
  • Bei Dunkelheit ermüde ich schneller. Müdigkeit ist eine der Hauptunfallursachen.
  • Wenn ich geblendet werde: zum rechten Fahrbahnrand schauen, Geschwindigkeit verringern, notfalls anhalten.
  • Nasse Fahrbahn spiegelt: Fahrbahnränder, dunkel gekleidete Personen und schlecht beleuchtete Fahrzeuge sind schwer zu erkennen – Zweiradfahrer besonders.
  • Beim Wechsel von hell nach dunkel brauchen die Augen Zeit: Sonnenbrille abnehmen, langsamer fahren.
  • Bei Dunkelheit nur so schnell fahren, dass ich innerhalb der Reichweite des Abblendlichts anhalten kann.
  • Parken bei Dunkelheit: Innerorts genügt bei unbeleuchteter Straße das Standlicht; ist die Straßenbeleuchtung ausreichend, brauche ich gar kein eigenes Licht. Außerorts auf dem Seitenstreifen: Begrenzungsleuchten einschalten.
  • Unbeleuchtet dürfen Krafträder, Mofas und einachsige Anhänger auch innerorts nicht parken.
  • Fahrzeuge über 3,5 t und Anhänger brauchen bei Dunkelheit eine eigene Lichtquelle oder eine Parkwarntafel – deren Streifen fallen zur Fahrbahn hin ab.
⚠ Müdigkeit
Wer müde ist, erschrickt leichter vor Schatten und Lichtreflexen – und reagiert im übermüdeten Zustand manchmal gar nicht mehr. Ausgelassene Stimmung, Übermut, ein volles Auto, Alkohol oder Medikamente verschärfen das zusätzlich.
3 Wild
  • Besonders gefährlich in der Morgen- und Abenddämmerung und in der Nähe von Waldgebieten: langsamer fahren, bremsbereit sein.
  • Wild im Fernlicht: sofort abblenden, deutlich bremsen und hupen. Im Lichtkegel bleiben die Tiere wie gebannt stehen.
  • Wild erkenne ich nachts oft schon an den reflektierenden Punkten am Fahrbahnrand – das sind die Augen.
  • Ein Reh kommt selten allein: Nach einem Tier folgen oft weitere, und das Rudel kann zurückkommen.
  • Nach einem Wildunfall: Unfallstelle absichern und Polizei oder das nächste Forstamt verständigen – auch wenn das Tier weggelaufen ist. Es kann verletzt sein.
⚠ Nicht ausweichen!
Ein Ausweichmanöver endet häufig schwerer als der Zusammenstoß. Wenn sich der Aufprall nicht vermeiden lässt: so stark wie möglich bremsen und die Fahrtrichtung halten – niemals ausweichen, wenn dadurch der Gegenverkehr gefährdet würde.
4 Tunnel
  • Vor der Einfahrt: Abblendlicht einschalten, Sonnenbrille abnehmen, Verkehrsfunk einschalten, Abstand vergrößern.
  • Auf Ampeln, Verkehrszeichen und Durchsagen achten, den Anweisungen des Tunnelpersonals folgen.
  • Wenden ist im Tunnel verboten. Die Fahrstreifenbegrenzung darf nicht überfahren werden; ich orientiere mich am rechten Fahrbahnrand.
  • Notausgänge, Notruftelefone und Pannenbuchten schon bei der Einfahrt einprägen.
  • Bei Stau: Warnblinklicht einschalten, im Stillstand etwa 5 m Abstand zum Vordermann halten, Motor abstellen und im Auto warten.
  • Bei Panne: Warnblinklicht, möglichst in eine Pannenbucht fahren, Motor abstellen und Hilfe über die Notrufstation holen.
  • Bei Feuer: möglichst weit rechts oder in einer Pannenbucht halten, Motor abstellen, Zündschlüssel stecken lassen , Warnblinkanlage einschalten, Feueralarm an der Notrufstation auslösen, so weit möglich löschen und den Tunnel über den Notausgang verlassen.
★ Merke
Im Tunnel gilt: Rette dich, nicht dein Auto. Der Zündschlüssel bleibt stecken, damit die Einsatzkräfte das Fahrzeug wegräumen können.
5 Sonderfahrzeuge und Rettungsgasse
  • Blaues Blinklicht mit Martinshorn: Einsatzfahrt mit Wegerecht – sofort freie Bahn schaffen, notfalls anhalten oder ausweichen.
  • Blaues Blinklicht allein: warnt vor einer Gefahrenstelle, zum Beispiel einer Unfallstelle – langsamer fahren, Abstand halten, Helfer nicht gefährden.
  • Gelbes Blinklicht: warnt vor einer Gefahr- oder Arbeitsstelle und vor Fahrzeugen mit Überbreite oder Überlänge – aufmerksam werden, langsam fahren, viel Platz lassen.
Rettungsgasse · zwei Fahrstreifen
ganz rechts
Gasse
ganz links
Rettungsgasse · drei Fahrstreifen
rechts
Mitte
nach rechts
Gasse
links
nach links
  • Bei zwei Fahrstreifen entsteht die Gasse in der Mitte, bei drei Fahrstreifen zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen.
  • Die Gasse wird gebildet, sobald der Verkehr stockt – nicht erst, wenn das Martinshorn zu hören ist. Im stehenden Verkehr kann kaum noch rangiert werden.
€ Rettungsgasse
Keine Rettungsgasse gebildet200 € · 2 Punkte · 1 Mon. Fahrverbot
Rettungsgasse unerlaubt befahren240 € · 2 Punkte · 1 Mon. Fahrverbot
Einsatzfahrzeug keine freie Bahn240 € · 2 Punkte · 1 Mon. Fahrverbot
6 Panne
  • Ruhe bewahren. Warnblinklicht schon beim Ausrollen einschalten und möglichst weit rechts halten – Seitenstreifen oder Haltebucht.
  • Warnweste vor dem Aussteigen anlegen – griffbereit im Innenraum, nicht im Kofferraum, am besten eine für jeden Mitfahrer.
  • Auf der der Fahrbahn abgewandten Seite aussteigen; Mitfahrer warten hinter der Schutzplanke.
  • Warndreieck ausgeklappt und für Entgegenkommende sichtbar zum Aufstellort tragen.
  • Außerorts mindestens 100 m hinter dem Fahrzeug aufstellen – das ist die Entfernung zwischen drei Leitpfosten . Vor einer Kurve oder Kuppe aufstellen, nie dahinter!
  • Nachfolgende zusätzlich mit dem Arm warnen: Arm über den Kopf heben und langsam mit der Handfläche deutlich nach unten führen.
  • Ort genau benennen: Straßennummer, Kilometerstein, Wegweiser. Auf der Autobahn zeigen die schwarzen Pfeile am Leitpfosten zur nächsten Notrufsäule.
  • Mit montiertem Notrad höchstens 80 km/h und nicht länger als unbedingt nötig.
  • Pannen vorbeugen: rechtzeitig tanken, Flüssigkeitsstände und Reifen regelmäßig prüfen, vorsichtig an Bordsteine heranfahren.
★ Merke
100 m = drei Leitpfosten. Leitpfosten stehen 50 m auseinander – so schätze ich die Entfernung ohne Maßband.
€ Panne
Fahrzeug nicht abgesichert30 €
… mit Gefährdung60 € · 1 Punkt
… mit Unfall75 € · 1 Punkt
Warnweste oder Warndreieck fehltje 15 €
Verbandkasten fehlt oder abgelaufen5 €
7 Unfall
  1. Unfallstelle absichern – Warnblinklicht schon bei der Annäherung, Warnweste vor dem Aussteigen, Warndreieck aufstellen.
  2. Erste Hilfe leisten – Überblick verschaffen, Verletzte betreuen.
  3. Rettungsdienst alarmieren – 110 Polizei, 112 Feuerwehr und Rettungsdienst. Die 112 gilt europaweit.
★ Die sechs W der Unfallmeldung
Wo?ist es geschehen – Ort, Straße, Kilometerstein, Fahrtrichtung
Was?ist geschehen – kurze Beschreibung, auch Gefahrenhinweise wie Rauch oder Ladung
Wie viele?Verletzte gibt es
Welche?Verletzungen und Schäden – ist jemand eingeklemmt?
Wer?meldet – Name und Rückrufnummer
Wartenauf Rückfragen – am Telefon bleiben, bis die Leitstelle das Gespräch beendet
  • Warum zuerst absichern? Sonst passieren Folgeunfälle und die Helfer werden selbst zu Opfern.
  • Als Beteiligter: mich zu erkennen geben, Personalien und Versicherung angeben, Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I vorlegen, bei geringem Schaden die Straße frei machen.
  • Motor und Zündung an den Unfallfahrzeugen ausschalten – dabei nicht über Lenkrad oder ungeöffnete Airbags beugen.
  • Den eigenen Blechschaden zu fotografieren ist sinnvoll . Verletzte zu fotografieren oder zu filmen ist dagegen strafbar.
⚠ Zettel reicht nicht!
Habe ich ein geparktes Auto beschädigt und der Besitzer kommt nicht: angemessene Zeit warten, in der Nachbarschaft fragen – und wenn das nichts bringt, die Polizei einschalten . Ein Zettel hinter dem Scheibenwischer schützt nicht vor dem Vorwurf der Unfallflucht.
§ Straftaten am Unfallort
Unfallflucht (§ 142 StGB)bis 3 Jahre Freiheitsstrafe · Entzug · bis 3 Punkte
Unterlassene Hilfeleistungbis 1 Jahr Freiheitsstrafe · Punkte
Helfer behindern (Gaffen)bis 1 Jahr Freiheitsstrafe
Verletzte filmen oder fotografierenbis 2 Jahre Freiheitsstrafe
8 Abschleppen
  • Abschleppen ist der Notbehelf, ein betriebsunfähiges, angemeldetes Fahrzeug von der Straße zu schaffen – zur nächstgelegenen Werkstatt.
  • Schleppen ist es, wenn ich an einer zumutbaren Werkstatt vorbeifahre, zum entfernten Heimatort ziehe oder ein nicht angemeldetes Fahrzeug bewege. Schleppen ist genehmigungspflichtig .
  • Abschleppen ist auf der Autobahn nicht erlaubt . Wer dort liegen bleibt, verlässt die Autobahn an der nächsten Ausfahrt.
  • Beide Fahrer brauchen die für ihr Fahrzeug entsprechende Fahrerlaubnis.
  • An beiden Fahrzeugen muss das Warnblinklicht eingeschaltet sein. Die Fahrtrichtung wird nur durch Handzeichen angekündigt – die Zeichen vorher absprechen, vor allem für den Kreuzungsbereich.
  • Seil oder Stange höchstens 5 m , mit einem roten Fähnchen gekennzeichnet und nur an den dafür vorgesehenen Ösen befestigt.
  • Krafträder – vom Mofa bis zum Motorrad – dürfen nicht abgeschleppt werden.
  • Im gezogenen Fahrzeug: Zündung ein – sonst blockiert das Lenkradschloss und Servolenkung und Servobremse fehlen. Schalthebel in den Leerlauf, Seil straff halten, früh mitbremsen.
  • Im ziehenden Fahrzeug: behutsam anfahren, langsam fahren, den Hinteren beobachten, den Bremsdruck nur allmählich erhöhen.
  • Bei Automatik- und Elektrofahrzeugen vorher in der Bedienungsanleitung nachlesen.
★ Die Zahlen dieser Lektion
Nebelschlussleuchte: Sicht unter 50 m → höchstens 50 km/h · Warndreieck außerorts: 100 m = drei Leitpfosten · Abschleppseil: höchstens 5 m mit rotem Fähnchen · Notrad: 80 km/h · Stau im Tunnel: 5 m Abstand · Notruf: 110 Polizei, 112 Feuerwehr und Rettungsdienst
€ Abschleppen
Mit abgeschlepptem Fahrzeug auf die Autobahn aufgefahren20 €
Autobahn nicht an der nächsten Ausfahrt verlassen20 €
Warnblinklicht nicht eingeschaltet5 €
Kraftrad abgeschleppt10 €

Teste dich selbst

Erst überlegen, dann antippen!

Ab welcher Sichtweite darf ich die Nebelschlussleuchte einschalten – und wie schnell darf ich dann fahren?

Erst bei Nebel und einer Sichtweite unter 50 m . Dann sind höchstens 50 km/h erlaubt. Bei Regen oder Schneefall bleibt sie aus.

Reicht Tagfahrlicht für die Fahrt durch einen hell beleuchteten Tunnel?

Nein. Tagfahrlicht wirkt nur nach vorn – hinten ist das Fahrzeug unbeleuchtet. Im Tunnel ist Abblendlicht vorgeschrieben, auch am Tag.

Wo bilde ich die Rettungsgasse auf einer Fahrbahn mit drei Fahrstreifen?

Zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen. Bei zwei Fahrstreifen entsteht die Gasse dagegen in der Mitte.

Wie weit hinter dem Fahrzeug stelle ich außerorts das Warndreieck auf?

Mindestens 100 m – das ist der Abstand zwischen drei Leitpfosten . Bei Kurve oder Kuppe gehört es davor , nicht dahinter.

In welcher Reihenfolge handle ich an einer Unfallstelle?

Unfallstelle absichern → Erste Hilfe leisten → Rettungsdienst alarmieren. Absichern kommt zuerst, damit keine Folgeunfälle passieren.

Warum bleibt bei einem Fahrzeugbrand im Tunnel der Zündschlüssel stecken ?

Damit die Einsatzkräfte das Fahrzeug wegräumen können. Es gilt: Rette dich, nicht dein Auto.
Fahrschule Körling · www.fahrschule-koerling.de
Stand: Juli 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die aktuellen gesetzlichen Regelungen.