Lektion 10

Das merke ich mir! – Lektion 10: Halten & Parken | Fahrschule Körling
Fahrschule Körling
Das merke ich mir! · Theorie Lektion 10

Halten & Parken Grundbegriffe · Halteverbote · Parkverbote · Parkscheibe

1 Grundbegriffe
  • Halten und Parken ist freiwillig/gewollt .
  • Dauert das Halten länger als 3 Minuten oder verlässt man sein Fahrzeug , wird aus Halten Parken !
  • Fahrzeug verlassen bedeutet, dass man sein Fahrzeug nicht innerhalb von Sekunden wegfahren kann!
  • Warten ist verkehrsbedingt/ungewollt – an Ampeln, Verkehrszeichen und bei Anordnung eines Polizeibeamten.
2 Halten darf man nicht …
  • wo es durch Verkehrszeichen verboten ist (absolutes Haltverbot)
  • auf Zebrastreifen und bis zu 5 m davor
  • auf Bahnübergängen und im Kreisverkehr
  • auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • auf Ein- und Ausfädelungsstreifen und auf mit Pfeilen markierten Fahrstreifen
  • bis 10 m vor dem Andreaskreuz , vor Ampeln , vor den Verkehrszeichen STOP und Vorfahrt gewähren – wenn es dadurch verdeckt würde
  • bis 5 m vor und hinter dem Schnittpunkt von Kreuzungen und Einmündungen
  • auf Fahrstreifen mit Dauerlichtzeichen
  • im Bereich von engen, unübersichtlichen Stellen sowie von engen Kurven
  • im Fahrstreifen, wenn rechts von der Fahrbahn ein Seitenstreifen ist
  • vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten
3 Parken darf man nicht …
  • Grundsätzlich überall dort, wo schon das Halten verboten ist! Und zusätzlich:
  • auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften
  • 5 m vor und hinter dem Andreaskreuz innerorts , 50 m außerorts
  • auf Grenzmarkierungen (Zick-Zack-Linie)
  • 15 m vor und hinter dem Bushaltestellenschild
  • vor Grundstücksein- und -ausfahrten
  • auf Straßen außerorts , wenn zwischen parkendem Fahrzeug und einer Fahrstreifenbegrenzung (durchgezogene Linie in der Mitte) weniger als 3 m verbleiben
  • vor abgesenkten Bordsteinkanten und über Schachtdeckeln
  • in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der Parkboxmarkierungen
  • wenn andere parkende Fahrzeuge dadurch eingeklemmt oder am korrekten Ausparken gehindert werden
⚠ Lkw & Anhänger
Lkw über 7,5 t zG und Anhänger über 2 t zG (ohne Zugfahrzeug) dürfen in Wohn-, Erholungs-, Kur- und Klinikgebieten werktags von 22:00 bis 06:00 Uhr und an Sonn-/Feiertagen nicht regelmäßig parken!
⚠ Parken auf dem Gehweg
Das Verkehrszeichen „P mit Fahrzeug-Symbol – 2 Räder auf dem Gehweg“ gilt nur für Fahrzeuge bis 2,8 t zG !
4 Die wichtigsten Merk-Abstände
vor dem Zebrastreifen (Halten)5 m
vor/hinter Kreuzungen und Einmündungen (Halten)5 m
vor Andreaskreuz, Ampel, STOP, Vorfahrt gewähren – wenn verdeckt (Halten)10 m
vor/hinter dem Bushaltestellenschild (Parken)15 m
vor/hinter dem Andreaskreuz innerorts (Parken)5 m
vor/hinter dem Andreaskreuz außerorts (Parken)50 m
5 Parken in der Parkbox & Parkscheibe
  • Wer sein Fahrzeug in einer Parkbox in Längs- oder Queraufstellung parken will, muss dies klar anzeigen (Blinker) und mit größtmöglicher Verkehrsbeobachtung in Tastgeschwindigkeit (1–3 km/h) durchführen!
  • Extrem langsam fahren – und dabei schnelle Lenkbewegungen !
  • Parkscheiben sind von der Form, der Größe und der Farbe genormt – sie müssen gut sichtbar im Auto hinterlegt werden.
★ Merke
Die Parkscheibe stellt man immer auf die nächste volle oder halbe Stunde !

Teste dich selbst

Erst überlegen, dann antippen!

Wann wird aus Halten ein Parken ?

Wenn das Halten länger als 3 Minuten dauert – oder wenn man sein Fahrzeug verlässt (es also nicht innerhalb von Sekunden wegfahren kann).

Wie weit muss ich beim Parken vom Bushaltestellenschild wegbleiben – und vom Andreaskreuz ?

Bushaltestellenschild: 15 m davor und dahinter. Andreaskreuz: 5 m innerorts , 50 m außerorts .

Worauf stelle ich die Parkscheibe ein?

Immer auf die nächste volle oder halbe Stunde – und gut sichtbar ins Auto legen!
Fahrschule Körling · www.fahrschule-koerling.de
Stand: Juli 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die aktuellen gesetzlichen Regelungen.