Das merke ich mir! · Theorie Lektion 10
Halten & Parken Grundbegriffe · Halteverbote · Parkverbote · Parkscheibe
1 Grundbegriffe ▾
- Halten und Parken ist freiwillig/gewollt .
- Dauert das Halten länger als 3 Minuten oder verlässt man sein Fahrzeug , wird aus Halten Parken !
- Fahrzeug verlassen bedeutet, dass man sein Fahrzeug nicht innerhalb von Sekunden wegfahren kann!
- Warten ist verkehrsbedingt/ungewollt – an Ampeln, Verkehrszeichen und bei Anordnung eines Polizeibeamten.
2 Halten darf man nicht … ▾
- wo es durch Verkehrszeichen verboten ist (absolutes Haltverbot)
- auf Zebrastreifen und bis zu 5 m davor
- auf Bahnübergängen und im Kreisverkehr
- auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
- auf Ein- und Ausfädelungsstreifen und auf mit Pfeilen markierten Fahrstreifen
- bis 10 m vor dem Andreaskreuz , vor Ampeln , vor den Verkehrszeichen STOP und Vorfahrt gewähren – wenn es dadurch verdeckt würde
- bis 5 m vor und hinter dem Schnittpunkt von Kreuzungen und Einmündungen
- auf Fahrstreifen mit Dauerlichtzeichen
- im Bereich von engen, unübersichtlichen Stellen sowie von engen Kurven
- im Fahrstreifen, wenn rechts von der Fahrbahn ein Seitenstreifen ist
- vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten
3 Parken darf man nicht … ▾
- Grundsätzlich überall dort, wo schon das Halten verboten ist! Und zusätzlich:
- auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften
- 5 m vor und hinter dem Andreaskreuz innerorts , 50 m außerorts
- auf Grenzmarkierungen (Zick-Zack-Linie)
- 15 m vor und hinter dem Bushaltestellenschild
- vor Grundstücksein- und -ausfahrten
- auf Straßen außerorts , wenn zwischen parkendem Fahrzeug und einer Fahrstreifenbegrenzung (durchgezogene Linie in der Mitte) weniger als 3 m verbleiben
- vor abgesenkten Bordsteinkanten und über Schachtdeckeln
- in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der Parkboxmarkierungen
- wenn andere parkende Fahrzeuge dadurch eingeklemmt oder am korrekten Ausparken gehindert werden
⚠ Lkw & Anhänger
Lkw über 7,5 t zG und Anhänger über 2 t zG (ohne Zugfahrzeug) dürfen in Wohn-, Erholungs-, Kur- und Klinikgebieten werktags von 22:00 bis 06:00 Uhr und an Sonn-/Feiertagen nicht regelmäßig parken!⚠ Parken auf dem Gehweg
Das Verkehrszeichen „P mit Fahrzeug-Symbol – 2 Räder auf dem Gehweg“ gilt nur für Fahrzeuge bis 2,8 t zG !4 Die wichtigsten Merk-Abstände ▾
| vor dem Zebrastreifen (Halten) | 5 m |
| vor/hinter Kreuzungen und Einmündungen (Halten) | 5 m |
| vor Andreaskreuz, Ampel, STOP, Vorfahrt gewähren – wenn verdeckt (Halten) | 10 m |
| vor/hinter dem Bushaltestellenschild (Parken) | 15 m |
| vor/hinter dem Andreaskreuz innerorts (Parken) | 5 m |
| vor/hinter dem Andreaskreuz außerorts (Parken) | 50 m |
5 Parken in der Parkbox & Parkscheibe ▾
- Wer sein Fahrzeug in einer Parkbox in Längs- oder Queraufstellung parken will, muss dies klar anzeigen (Blinker) und mit größtmöglicher Verkehrsbeobachtung in Tastgeschwindigkeit (1–3 km/h) durchführen!
- Extrem langsam fahren – und dabei schnelle Lenkbewegungen !
- Parkscheiben sind von der Form, der Größe und der Farbe genormt – sie müssen gut sichtbar im Auto hinterlegt werden.
★ Merke
Die Parkscheibe stellt man immer auf die nächste volle oder halbe Stunde !Teste dich selbst
Erst überlegen, dann antippen!
Wann wird aus Halten ein Parken ?
Wenn das Halten länger als 3 Minuten dauert – oder wenn man sein Fahrzeug verlässt (es also nicht innerhalb von Sekunden wegfahren kann).
Wie weit muss ich beim Parken vom Bushaltestellenschild wegbleiben – und vom Andreaskreuz ?
Bushaltestellenschild: 15 m davor und dahinter. Andreaskreuz: 5 m innerorts , 50 m außerorts .
Worauf stelle ich die Parkscheibe ein?
Immer auf die nächste volle oder halbe Stunde – und gut sichtbar ins Auto legen!